Hausverwaltung

WEG Verwaltung

Bei der Verwaltung von Wohneigentum benötigen Eigentümer oft umfangreiche betriebswirtschaftliche, juristische und gebäudetechnische Kenntnisse. Sich diese anzueignen erfordert oft viel Zeit und Aufwand.
Als Verwaltungspartner ist dies jedoch genau unser Spezialgebiet. Wir nehmen Ihnen diese lästigen Arbeiten.
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Vollumfängliche Betreuung

Unsere Leistungen

“Owning a home is a keystone of wealth, both financial affluence and emotional security.”

Suze Orman

Versammlungen & Beschlüsse

Bei einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft ist es besonders wichtig Entscheidungen gemeinschaftlich zu beschließen. Wir berufen Versammlungen ein, um wichtige Dinge zu entscheiden und Beschlüsse zu erstellen.

Buchhaltung

Von der Abrechnung von Betriebs- und Nebenkosten, bis hin zur Überprüfung von monetären Vorgängen auf Effizienz und Richtigkeit. Wir erkennen Einsparpotentiale und schaffen somit nachhaltige Rentabilität.

Gebäudemanagement

Angefangen mit dem Hausmeisterservice, über die Gebäudereinigung, bis hin zur Grünpflege oder des Winterdienstes, mit uns an Ihrer Seite haben Sie einen festen Ansprechpartner für all Ihre Belange.

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Lernen Sie uns kennen

Die richtige Entscheidung

Wir sind Ihr zuverlässiger, kompetenter und vertrauensvoller Partner, wenn es um Ihre Immobilien geht

Wenn es um professionelle WEG Verwaltung geht

IMM Immobilien GmbH

Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Verwaltung Ihrer Immobilie geht. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie sich von unserer Kompetenz überzeugen. Egal ob es um Eigentümerversammlungen geht, Sie die Buchhaltung in professionelle Hände übergeben möchten, oder Sie einen Experten für Ihr Gebäudemanagement suchen 

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IMM Immo ist ihr zuverlässiger, vertrauensvoller, professioneller und kompetenter Partner!

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FAQ

Häufige Fragen

Zum Gemeinschaftseigentum gehören nach dem deutschen Wohnungseigentumsrecht das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Außenwände Aufzug Dach Balkone Eingangstüren Fenster Grundstücksflächen Zentralheizung Kabel- oder Rohrleitungen Versorgungsleitungen u.v.m
Die Teilungserklärung ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird.
Das Sondereigentum ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsrecht ein dem Eigentum weitgehend gleichgestelltes Eigentumsrecht an einer Wohnung (Eigentumswohnung) oder an dem nicht zu Wohnzwecken dienenden Teileigentum. Beispiele: Alle Räume der Wohnung Deckenverkleidungen, Wandverkleidungen Fußbodenbeläge aller Art Innentüren Nicht tragende Innenwände Sanitäre Installationen u.v.m
Hausgeldabrechnung bedeutet die Abrechnung vom Verwalter (der WEG) mit dem Eigentümer, die Nebenkostenabrechnung ist ein Begriff aus dem Mietrecht und spiegelt die Abrechnung des Eigentümers mit seinem Mieter wider. Deshalb zahlt der Hausverwalter im Abrechnungszeitraum alle anfallenden Rechnungen vom WEG-Konto und legt diese am Jahresende entsprechend der Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Wohnungseigentümer um.